Mautstraßen in Rumänien
In Rumänien werden Mautgebühren auf Autobahnen (Autostrăzi), Schnellstraßen (Drumuri Expres) und Nationalstraßen (Drumuri Naționale) erhoben. Diese sind mit A, DX und DN gekennzeichnet. Eine gültige E-Vignette ist für die Nutzung dieser Straßen verpflichtend.
Die Straßen, die Teil des europäischen Netzes sind und mit einem E markiert sind, verlaufen ebenfalls durch Rumänien. Diese E-Straßen decken sich mit den Autobahnen (A) und den Nationalstraßen (DN).
Eine gültige Vignette ist für die folgenden Abschnitte erforderlich:
Autobahnen einschließlich europäischer Straßen: A1 (E81, E68, E79, E671, E68), A2 (E81, E87), A3 (E60), A4 (E87), A10 (E81), A11 (E671), A0 (E81).
Nationalstraßen einschließlich E-Straßen: DN1 (E60), DN2 (E85), DN6 (E70), DN7 (E68).
Schnellstraße einschließlich E-Straße: DX12 (E574).
Zusätzlich zur E-Vignette ist für die folgenden Brücken eine separate Mautgebühr zu entrichten:
Brücke Fetești-Cernavodă (Autobahn A2)
Brücke Giurgeni-Vadu Oii (Nationalstraße DN2A)
Brücke Calafat-Vidin (Grenze Rumänien–Bulgarien)
Brücke Giurgiu-Ruse (Grenze Rumänien–Bulgarien)
01. Ausnahmen
Für Nationalstraßen, die durch Städte, Gemeinden und Dörfer verlaufen, zwischen den Ortseingangs- und Ortsausgangsschildern, ist keine Vignette erforderlich.