Ungarische Mautstraßen
In Ungarn sind mautpflichtige Autobahnen und Schnellstraßen mit einem M gekennzeichnet, dies bezieht sich auf die sogenannte e-Matrica (elektronische Vignette). Für die Nutzung dieser Strecken ist eine gültige E-Vignette verpflichtend.
Die M0 Autobahn bildet das zentrale Rückgrat des gesamten ungarischen Autobahnnetzes.
Einige dieser Autobahnen tragen zusätzlich eine E Kennzeichnung. Dabei handelt es sich um dieselbe Strecke wie bei M, jedoch weist das E darauf hin, dass die Straße Teil des europäischen Fernstraßennetzes ist, das mehrere Länder miteinander verbindet.
Für die Fahrt auf den folgenden Streckenabschnitten ist eine gültige Vignette erforderlich:
M0 (E71, E60, E75), M1 (E60, E65, E75), M2 (E77), M3 (E579, E79, E71), M4 (E60, E79), M5 (E75), M6 (E73), M7 (E71, E65), M15 (E75, E65), M19, M25, M30 (E71, E79), M31 (E71), M35 (E79), M43 (E68), M44, M51, M60, M70 (E653), M76, M85, M86 (E65).
01. Ausnahmen
Einige ungarische Autobahnen und Schnellstraßen bilden Ausnahmen und können ohne Vignette befahren werden:
Einige Streckenabschnitte in Ungarn sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Dazu gehört die Südwest-Umfahrung von Pécs auf der M60, zwischen der Straße 58 und der Straße 5826. Auch ein Abschnitt der M9 zwischen der Hauptstraße 6 und der Hauptstraße 51 ist vignettenfrei. Darüber hinaus ist die M9 bei Kaposvár, ausgeschildert als Hauptstraße 61, von der Mautpflicht befreit. Ein weiterer ausgenommener Abschnitt befindet sich auf der M4, ausgeschildert als Hauptstraße 4, zwischen Vecsés und der Zufahrtsstraße zum Flughafen Budapest Liszt Ferenc.
Folgende Abschnitte der Autobahn M0 sind ebenfalls von der Vignettenpflicht ausgenommen:
Auch bestimmte Abschnitte der M0 Autobahn unterliegen nicht der Vignettenpflicht. Dazu zählt der Abschnitt zwischen der Hauptstraße 1 und der Autobahn M5 sowie der Bereich zwischen der Autobahn M4 (Hauptstraße 4) und der Autobahn M3. Ebenfalls vignettenfrei ist die Megyeri-Brücke, die zwischen der Hauptstraße 11 und der Hauptstraße 2 verläuft.
02. Komitatsvignetten
In Ungarn haben Sie die Möglichkeit, Jahresvignetten für einzelne Komitate (Verwaltungsbezirke) zu erwerben. Diese komitatsbezogenen Vignetten gelten für ein gesamtes Vignettenjahr, beginnend am 1. Januar und gültig bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Elektronische Vignetten sind für die folgenden Komitate erhältlich:
Bács-Kiskun, Baranya, Békés, Borsod-Abaúj-Zemplén, Budapest, Fejér, Csongrád-Csanád, Győr-Moson-Sopron, Hajdú-Bihar, Heves, Jász-Nagykun-Szolnok, Komárom-Esztergom, Nógrád, Pest, Somogy, Szabolcs-Szatmár-Bereg, Tolna, Vas, Veszprém und Zala.